Die Stadt Forst (L.) hat seit 2021 zur Unterstützung einer bürgerschaftlich orientierten Stadtentwicklung einen Verfügungsfonds und einen Aktionsfonds im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt eingerichtet.
Ein lokales Gremium, bestehend aus Bürgern, Eigentümern, Gewerbetreibenden, sozialen Institutionen, Vertretern des Fachbereiches Stadtentwicklung und dem Stadtteilmanagement, entscheidet in beiden Fonds über die eingereichten Anträge und die Mittelvergabe.
Grundlage hierfür bildet jeweils eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen. Diese Richtlinien wurden überarbeitet, im Amtsblatt bekannt gemacht und gelten ab dem 01.01.2024. Entsprechend der neuen Richtlinien stehen ebenfalls neue Antragsformulare bereit.
Mehr Informationen, die Antragsformulare, Richtlinien und Merkblätter erhalten Sie unter den folgenden Links: