Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierung

In der letzten Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2021 haben die Stadtverordnet:innen die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3  Satz 4 BauGB für die vier vorhandenen Sanierungsgebiete verlängert. Die bisherige Durchführungsfrist wäre zum 31.12.2021 gemäß § 235 Abs. 4 BauGB ausgelaufen.

Bei den oben genannten Sanierungsgebieten handelt es sich um die Sanierungsgebiete “Nordstadt”, “Westliche Innenstadt” sowie “Nordost” und “Innenstadt”.

Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Ausschnitt) finden Sie hier:

KONTAKT

Stadt Forst (Lausitz)
Lindenstr. 10-12
03149 Forst (Lausitz)
Bauamt
Frau Geisler
Tel.: 03562 989-406
DSK Deutsche Stadt-Grundstücksentwicklungsgesellschaft 
Ostrower Str. 15
03046 Cottbus

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