In der letzten Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2021 haben die Stadtverordnet:innen die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB für die vier vorhandenen Sanierungsgebiete verlängert. Die bisherige Durchführungsfrist wäre zum 31.12.2021 gemäß § 235 Abs. 4 BauGB ausgelaufen.
Bei den oben genannten Sanierungsgebieten handelt es sich um die Sanierungsgebiete “Nordstadt”, “Westliche Innenstadt” sowie “Nordost” und “Innenstadt”.
Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Ausschnitt) finden Sie hier: